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Entlassungsabfindung

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Entlassungsabfindung und Sozialversicherungsrecht

Rechtsgebiet:
Entlassungsabfindung
Stichworte:
Entlassungsabfindung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

AHV

Allgemein

  • Massgebender Lohn: jedes Entgelt (AHVG 5 Abs. 2)
  • Ausnahmen: Sozialleistungen + anlässlich besonderer Ereignisse erfolgte Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer

Entlassungsabfindung

  • Entlassungsabfindungen stellen einen massgebenden Lohn dar.

BVG

Allgemein

  • Massgebender Lohn: Lohn nach AHVG (BVG 7 Abs. 2)
  • Abweichung von AHVG-Lohn: durch Vorsorgeeinrichtung
    möglich (BVV2 3)

Entlassungsabfindung

  • Für die Beurteilung, ob die Entlassungsabfindung BVG-pflichtig ist, bedarf es der Abklärung bei der Vorsorgeeinrichtung.

UVG

Allgemein

  • Massgebender Lohn: Lohn nach AHVG (UVV 22)

Entlassungsabfindung

  • Entschädigung aus Auflösung des Arbeitsverhältnisses, wozu Entlassungsabfindungen zählen, gelten in der Regel nicht als massgebender Lohn.

AVIG

Allgemein

Entlassungsabfindung

  • Aus Aktualitätsgründen empfehlen wir eine Vorabklärung bei der zuständigen Sozialversicherungsinstitution.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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