Die Abgangsentschädigung im engeren, gesetzlichen Sinne (Gegenstand der Informationen dieser Website) soll verdiente, langjährige Arbeitnehmer zusätzlich „honorieren“.
Gründe für die Abgangsentschädigung i.e.S.
- Diejenigen des Gesetzgebers, nämlich
- Treue
- Alter
- Vorsorge.
Motivator für die Abgangsentschädigung i.e.S.
- Gesetzlicher Anspruch (OR 339b Abs. 1).