Entlassungsabfindung und Strafrecht

Allgemeines

Für das Verhalten der Entscheidungsträger wird der Massstab für die Pflichtverletzung bei der Treuepflicht angewandt.

Vgl. dazu auch OR 321e, 398 Abs. 2 und 717.

Veruntreuung?

Das Bundesgericht hat noch nie beurteilen müssen, ob eine übersetzte Entlassungsabfindung eine ungetreue Geschäftsbesorgung darstellt.

Vgl. dazu auch StGB 138.


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