Corporate governance

Die oberste Führungsebene hat Vorbildfunktion.

Unnötige oder hohe Entlassungsentschädigungen sind in mehrerer Hinsicht problematisch:

  • imagemässig
    • bei den Kunden
    • bei den Banken
    • bei den Investoren
    • bei den Mitarbeitern, denen manchmal sehr viel abverlangt wird (Demotivation)
    • bei den Sozialpartnern
    • bei der breiten Öffentlichkeit
  • rechtlich
  • finanziell.

Entlassungsabfindungen sollten trotz Abgangskultur nur Ausnahmefälle darstellen.

Selbstregulierung

Economiesuisse hat für die Selbstregulierung den Swiss Code of Best Practice erarbeitet, der auch Regeln bezüglich Entlassungsabfindung enthält:

  • Zuständigkeit: Compensation Committee (vgl. Ziff. 25 f.)
  • Vorzeitiges Ausscheiden: Es sollen nur Abgangsleistungen erbracht werden, die vertraglich geschuldet oder im Gesellschaftsinteresse sind.


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