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Abgangsentschädigung i.e.S.

Die Abgangsentschädigung im engeren, gesetzlichen Sinne (Gegenstand der Informationen dieser Website) soll verdiente, langjährige Arbeitnehmer zusätzlich „honorieren“.

Gründe für die Abgangsentschädigung i.e.S.

  • Diejenigen des Gesetzgebers, nämlich
    • Treue
    • Alter
    • Vorsorge.

Motivator für die Abgangsentschädigung i.e.S.

  • Gesetzlicher Anspruch (OR 339b Abs. 1).

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